Teilnahmebedingungen
Gutscheinbedingungen – Aktionsgutscheine
Der im Rahmen vom Flyer ausgegebene Gutschein unterliegt folgenden Einlösebedingungen:
Einlösung stationär
- Einlösbarkeit: Der Gutschein kann für Waren oder Dienstleistungen der Bike2future GmbH ab einem Wert von 1.000 € verwendet werden.
- Die Einlösung ist ausschließlich vor Ort direkt im BIKE2FUTURE-Gebrauchtradstore in 64331 Weiterstadt, Friedrich-Schäfer-Straße 2, möglich.
- Keine Barauszahlung: Eine Barauszahlung – auch von Restbeträgen – ist ausgeschlossen.
Hinweis: Sollte sich das Einlöseverfahren ändern, wird dies auf www.bike2future.de bekanntgegeben.
Gutscheinbedingungen – Wertgutscheine
Ausgestellte Wertgutscheine von BIKE2FUTUE unterliegen folgenden Einlösebedingungen:
Einlösung stationär und online
- Einlösbarkeit: Der Gutschein kann für Waren oder Dienstleistungen der Bike2future GmbH ab einem Wert von 1.000 € verwendet werden.
- Die Einlösung ist entweder vor Ort direkt im BIKE2FUTURE-Gebrauchtradstore in 64331 Weiterstadt, Friedrich-Schäfer-Straße 2, oder online unter www.bike2future.de möglich.
- Keine Barauszahlung: Eine Barauszahlung – auch von Restbeträgen – ist ausgeschlossen.
Hinweis: Sollte sich das Einlöseverfahren ändern, wird dies auf www.bike2future.de bekanntgegeben.
Gewinnspielbedingungen
1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Bike2future GmbH, Ernst-Reuter-Straße 2, 37170 Uslar.
1.2 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
1.3 Ausschlusskriterien
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende, Kooperationspartner und Dienstleister des Veranstalters sowie deren direkte Angehörige.
1.4 Gewinne
Verlost wird ein Gutschein im Wert von insgesamt 3.000 €, einlösbar für Produkte oder Services der Bike2future GmbH! Bitte beachte: Der Gutschein ist nicht bar auszahlbar und nur bei uns einlösbar. Auch kleinere Restbeträge können leider nicht ausgezahlt werden. Eine Kombination mit anderen Aktionen ist nicht möglich.
1.5 Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel startet im Rahmen der Eurobike2025 und endet am 18.07.2025 um 23:59 Uhr.
1.6 Teilnahme
Zur Teilnahme muss ein auf der Veranstaltung ausgegebener Gutscheincoupon mit einer gültigen E-Mail-Adresse versehen und bis spätestens zum 18.07.2025 um 23:59 Uhr an BIKE2FUTURE übermittelt werden. Die Teilnahme ist nur mit korrekt und vollständig ausgefülltem Coupon möglich.
1.7 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Durchführung des Gewinnspiels sowie die Gewinnermittlung ausgeschlossen. Die Entscheidungen des Veranstalters sind endgültig.
2 Gewinnermittlung und -benachrichtigung
2.1 Zufallsprinzip
Die Gewinner werden per Losverfahren unter allen fristgerecht eingegangenen und gültigen Teilnahmen ermittelt.
2.2 Benachrichtigung
Die Auslosung findet am 25.07.2025 um 12:00 Uhr statt. Die Benachrichtigung erfolgt am selben Tag per E-Mail an die auf dem Coupon angegebene Adresse.
2.3 Frist für die Annahme des Gewinns & Ersatzgewinner
Reagiert der Gewinner/die Gewinnerin nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem dritten Kontaktversuch oder ist die E-Mail-Adresse unzustellbar, wird ein Ersatzgewinner/eine Ersatzgewinnerin ausgelost. Die Kontaktversuche erfolgen im Wochenabstand, beginnend mit dem Tag der Gewinnermittlung. Dieses Verfahren wird fortgesetzt, bis ein gültiger Gewinnanspruch bestätigt ist oder keine gültigen Teilnahmen mehr vorhanden sind.
2.4 Veröffentlichung der Gewinner
Der Gewinner/die Gewinnerin werden ggf. auf der Webseite bzw. einem Social Media Account von BIKE2FUTURE bekannt gegeben.
3. Datenschutzinformation
Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden zu dessen Durchführung verwendet. Auf eine weitere Verwendung personenbezogener Daten weisen wir bei der jeweiligen Aktion gesondert hin. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
4. Sonstige Bestimmungen
4.1 Änderung der Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder zu beenden. Änderungen der Teilnahmebedingungen während des Teilnahmezeitraums sind nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zulässig und werden unverzüglich bekannt gegeben.
4.2 Werbeeinwilligung
Die Zustimmung der Datennutzung für werbliche Zwecke ist nicht nötig, um den vom Veranstalter ausgelobten Gewinn erhalten zu können.
4.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.